Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

Kündigung
  • bis 6 Wochen vor Mietbeginn: kostenlos
  • bis 3 Wochen vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
  • bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
  • ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises
  1. Eine Anzahlung von 25% des Mietpreises ist bei Buchungsbestätigung innerhalb von 7 Tagen zu überweisen. Restbetrag 14 Tage vor Anreise.
  2. Die Kosten für Strom werden nach Verbrauch bei der Abreise abgerechnet und mit der Kaution verrechnet.
  3. Die Kaution in Höhe von 200 € ist vor Ort bei Anreise zu entrichten und wird nach der Mietzeit abzüglich etwaiger Verbrauchskosten bar erstattet.
  4. Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.